Die Ausschreibung des Wettbewerbs erfolgt öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Institutionen, Designerinnen und Designer, die innovative Produktkonzepte, Dienstleistungen oder Unternehmensstrategien (nachfolgend Produkte genannt) entwickelt und auf dem Markt eingeführt haben. Die Produkte müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung auf dem Markt erhältlich sein. Die Markteinführung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Ebenso zugelassen sind Prototypen, deren Serienreife gewährleistet ist. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig ausgefüllt und fristgerecht mit rechtsverbindlicher Unterschrift einzureichen.
Die Teilnahme ist möglich, wenn das Produkt von einem Unternehmen und einem Designbüro mit Sitz im Land Brandenburg erarbeitet wurde, wenn das Produkt von einem Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg und einem Designbüro außerhalb des Landes Brandenburgs erarbeitet wurde oder wenn das Produkt von einem Designbüro mit Sitz im Land Brandenburg und einem Unternehmen außerhalb des Landes Brandenburgs erarbeitet wurde.
Zugelassen im Sinne der Nachwuchsförderung sind ebenso Studierende und Absolventen mit Designprojekten aus den designorientierten brandenburgischen Hochschulen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die mit der Durchführung des Wettbewerbs betrauten Personen und deren Angehörige sowie Unternehmen, an denen die betrauten Personen beteiligt sind.
Alle Produkte müssen der Jury im Original vorliegen. Die Jury entscheidet ausschließlich auf Grundlage der zu ihrer Sitzung vorliegenden Objekte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer reichen für die Jurierung neben dem Originalprodukt und den Bewerbungsunterlagen ausreichendes Präsentationsmaterial sowie eine hochaufgelöste Digitalfotografie des Produktes ein. Kann ein Produkt wegen seiner Beschaffenheit nicht im Original zur Jurierung eingereicht werden, so sind ersatzweise aussagekräftige Präsentationsmittel vorzulegen.
Für den Designpreis können von jedem Teilnehmer beliebig viele Arbeiten eingereicht werden. Eine Arbeit kann aus mehreren zusammengehörigen Einzelobjekten bestehen. Hier ist eine genaue Angabe der Zusammengehörigkeit zu gewährleisten.
Für die Einreichung der Arbeiten gelten folgende Vorgaben:
Alle Arbeiten aus dem Printbereich sind im Original einzusenden.
Dreidimensionale Arbeiten (wie Ausstellungen o. ä.) sind
in geeigneter Form (Fotografien o. ä.) zweidimensional zu
dokumentieren und auf flexibler Pappe maximal 300g/qm, aufzuziehen.
Audiovisuelle Medien sind zur Ansicht auf DVD einzureichen. Die ausgezeichneten
Arbeiten sind zusätzlich für die Preisverleihung in höherer
Qualität einzureichen.
Arbeiten aus dem Bereich digitale und interaktive Medien sind so einzureichen, dass sie mittels gängiger Hard- und Software (PC und MAC) offline und Online-Medien auf den gängigen Browsern abgespielt werden können. Alle Arbeiten aus dem audiovisuellen und interaktiven Bereich sind mit mindestens drei aussagekräftigen Standbildern (Fotografien, Ausdrucke o. ä.) zu ergänzen.
Die Bewerbungsexponate sind anzuliefern vom 04. bis 06. Oktober
2010 bei:
ariadne an der spree GmbH
August-Bebel-Str. 27
14482 Potsdam
Ansprechpartnerin: Frauke Seeger
Designpreis-Hotline: (0331) 979 966 66
Zuständig für den An- und Abtransport der Produkte und Präsentationsmittel (nachfolgend Produkte genannt) ist der Teilnehmer. Anlieferungszeitraum der Produkte ist vom 04. bis 06. Oktober 2010. Die Fristen für den An- und Abtransport für die Jurierung und die Ausstellung werden detailliert und frühzeitig vom Veranstalter bekannt gegeben.
Die Produkte sind in einer auch für den Rückversand verwendbaren Verpackung anzuliefern. Ist dies nicht der Fall, trifft den Veranstalter für Schäden durch den Abtransport keine Schuld. Nicht abgeholte Produkte werden vom Veranstalter kostenpflichtig zurück geschickt. Auch hier stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglicher Haftung frei. Für die ausgestellten Produkte gilt, dass diese spätestens zwei Wochen nach Ausstellungsende abgeholt werden müssen. Nicht innerhalb dieser Frist abgeholte Produkte werden dem Teilnehmer kostenpflichtig zurück geschickt. Produkte, die nicht für die Ausstellung zugelassen sind, sind innerhalb von zwei Wochen nach der Jurysitzung vom Teilnehmer abzuholen. Für den Zusammenbau von demontiert gelieferten Produkten übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Gleiches gilt für die notwendige Demontage vor dem Rücktransport. Eine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der Produkte ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Gehilfen kann Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Dem Teilnehmer obliegt die Versicherung seiner Exponate. Für die Teilnahme werden keine Gebühren erhoben.
Produkte, die ein Schutzrecht (Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Patent o.ä.) verletzen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat den Veranstalter umgehend zu informieren, wenn wettbewerbs-, patent- oder urheberrechtlich begründete Gerichtsverfahren anhängig sind, die das zur Jurierung eingereichte Produkt betreffen. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung entstehen, haftet der Teilnehmer.
Wenn Produkt oder Präsentationsmittel benutzbar oder in Betrieb ausgestellt bzw. vorgeführt werden, müssen sie den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Für Schäden, die durch falsch aufgestellte Gegenstände entstehen, haftet der Teilnehmer. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter von etwaigen Schadensersatzforderungen Dritter freizustellen.
Die eingereichten Exponate werden in Form einer die Preisverleihung begleitenden Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Jury wählt die Exponate aus, welche zur Ausstellung zugelassen werden.
Alle Teilnehmer verpflichten sich, ihre Objekte samt Präsentationsmaterialien für die Ausstellung, den Katalog und die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden auf der dieser Website www.designpreis-bb.de veröffentlicht.